1 a.) Stadt-Verordneten-Versammlung erkennt die von der Ortskrankenkasse für Handwerksgesellen und Gewerbegehülfen beschlossene Auflösung zum Zwecke der Vereinigung mit der Ortskrankenkasse für Fabriken und Hausindustrie als durchaus erwünscht und im allgemeinen Interesse liegend an und ertheilt demnach hierzu ihre Zustimmung. Die Kasse soll vom 1. Januar 1893 an den Namen "Allgemeine Ortskrankenkasse" führen;