St.-V.-V. nimmt Kenntniß von einer Eingabe der Herren Wilhelm Heinemann und Bauinspector a. D.Schellen, betreffend Ueberlassung von städtischen Grundstücken für eine Ringbahn und beschließt, sich jede Stellungnahme zu dem Antrage vorzubehalten, bis der Kostenanschlag und die Rentabilitätsberechnung vorgelegt und die Vereinbarkeit dieser Ringbahn mit der projektirten Kleinbahn Neuss-Rheydt nachgewiesen ist.