Band 60: Eintrag vom  3. September 1895 (Nr. 1757)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[Nächste Seite] 12. Entwässerung der Düsseldorferstraße.

Der Provinzial-Verwaltung wird auf jederzeitige dreimonatliche Kündigung gestattet, einen Teil der Düsseldorferstraße durch den Abflußkanal der Neußer Papier- und Pergamentpapierfabrik in den Erftkanal zu entwässern. Auf beiden Seiten der zu entwässernden Straßenstrecke müssen ordnungsmäßige Rinnen gepflastert werden, welche regelmäßig zu reinigen sind.