6.a) St.V.V. lehnt die Anstellung eines Stadtbaumeisters zur Zeit ab; b) beschließt die Baucommission unter Verstärkung durch den Herrn BaugewerksmeisterKreuzer mit der Prüfung der Frage zu betrauen, ob ein Bedürfniß für die Anstellung eines Stadtbaumeisters anzuerkennen sei, sowie dieselbe mit der Formulirung der eventl. Anstellungsbedingungen eines Stadtbaumeisters zu beauftragen; c.) beschließt ferner die Bewilligung eines Credits von 1000 Mark zur Beschaffung von Hülfskräften zur Erledigung der Communalbau- und Bau-Polizei-Sache für die Zeit bis Ende März 1891. Gegen diesen Beschluß, dh. für die Anstellung eines Stadtbaumeisters, stimmten der Bürgermeister und die Stadt-Verordneten Melchers, Flemming, Foller, Hofstadt, Leuchtenberg und Rosellen.
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