Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Stelle des Stadtbaumeisters unter folgenden Bedingungen neu ausschreiben zu lassen: Das Anfangsgehalt beträgt 4800 Mark und steigt in Perioden von 4 Jahren um je 300 Mark bis zum Höchstbetrage von 6000 Mark. Gefordert wird die Qualification für Tiefbau und genügende Kenntniß des Hochbaues, um die Baupolizeigeschäfte bearbeiten zu können. Bis zum Ablauf des
[Nächste Seite]ersten Dienstjahres besteht gegenseitige vierteljährliche Kündigung, alsdann erfolgt bei befriedigenden Leistungen definitive Anstellung. Nebenarbeiten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bürgermeisters übernommen werden. Doch ist gänzlich ausgeschlossen die Anfertigung von Bauplänen im privaten Auftrage bezw. die Uebernahme von Bauleitungen.