2) Ablösung einer Erftpacht. St.V.V. ist mit der Ablösung der von den Erben Wilh. Geiger zu Kamberger Hof der hiesigen HospitalVerwaltung ertheilte jährliche Erbpacht von 5 Scheffeln 10 Metzen Roggen zum Betrage von Sieben Hundert ein und achtzig Mark 88 Pf. einverstanden.