Band 60: Eintrag vom  4. Oktober 1898 (Nr. 2430)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

4.) Die Firma Friederichs haftet für jeden Schaden, der infolge des Bauwerkes insbesondere durch die Durchbrechung des Deiches an städtischem oder anderem Eigenthum verursacht wird.