Band 60: Eintrag vom  9. Oktober 1894 (Nr. 1517)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

b.) autorisirt die Verwaltung, unter Inanspruchnahme des etatsmäßigen Credits die erforderlichen geometrischen Arbeiten eventuell von einem auswärts wohnenden Geometer ausführen zu lassen;