Band 60: Eintrag vom  9. Oktober 1894 (Nr. 1517)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

b.) autorisirt die Verwaltung, unter Inan- spruchnahme des etatsmäßigen Credits die erforder- lichen geometrischen Arbeiten eventuell von einem auswärts wohnenden Geometer ausführen zu lassen;