5.) genehmigt unter Abänderung des Beschlusses vom 20. Maerz ds. Js. für die Dauer der Mitbenutzung der Schule zu Grimlinghausen die Zahlung einer jährlichen Miethe von einhundert fünfzig Mark unter Abstandnahme von der Erwerbung des Miteigenthums an der Schule;