2. Es wird dem Herrn Koenemann nicht, wie früher beschlossen, ein Grundstück von 24 ar 03 qm, sondern das in der Zeichnung des Landmessers Blenke vom October 1895 in rothem und blauem Rande eingezeichnete Grundstück von 36,59 + 8,24 = 44,83 ar Größe zum Verkaufe angeboten. Erwerber ist auch berechtigt und verpflichtet, im Falle der Verlegung der Hafenbahn das zwischen diesem Grundstücke und der Neuss-Düsseldorfer Provinzialstraße gelegene städtische Terrain, soweit dasselbe nicht etwa für die Anlage eines Weges benöthigt wird, hinzuzukaufen.
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Typ | Andere |
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Typ | Straße |
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