Band 60: Eintrag vom  4. Oktober 1898 (Nr. 2431)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5.) Es steht der Stadt frei, jederzeit die ertheilte Erlaubniß, für welche eine jährliche Recognitionsgebühr von zehn Mark

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zu entrichten ist, zurückzunehmen und innerhalb sechs Wochen nach dem Widerruf die gänzliche Beseitigung des Kanals aus dem Damme zu verlangen und die ihr wünschenswerthen Aenderungen an allen kreuzenden Rohrleitungen auf Kosten der Firma Friederichs auszuführen.