1.) Stadtverordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Verfügung des Königlichen Herrn Regierungs-Präsidenten zu Düsseldorf vom 6. Dezember 1890 I. III. B 6253, betreffend Nichtgenehmigung des am 10. November des Jahres beschlossenen Ortsstatuts über Invaliditäts- und Altersversicherung, und beschließt, von der Errichtung eines auf Krankenkassenmitglieder beschränkten Statuts Abstand zu nehmen;