Stadt Verordneten Versammlung nimmt Kenntnis von der das Schullokal in der weißen Schule betreffenden Verfügung der Königlichen Regierung vom 26. April 1895 II a I 2871 und beschließt, den unterm 22. März cr. gefaßten Beschluß aufrecht zu erhalten, da der Schulraum nicht ungeeignet sei.