2.) beschließt die in der Restauration begriffene Ueberwölbung des Erftmühlengrabens bis zu der durch
[Nächste Seite]die Richtung des Krahnenkopfes gegebenen Linie fortzuführen, das Ufer des Erftkanals in der von der Hafencommission zu bestimmenden Ausdehnung auf beiden Seiten des Erftmühlengrabens zu befestigen und die erforderliche Kostensumme aus dem aus der Anleihe noch vorhandenen Betrage zu decken;
Typ | Gewässer |
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Typ | Flur |
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