10.) Die Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten er-
[Nächste Seite]folgte gemäß §. 31 der Städte-Ordnung durch Stimmzettel. Es erhielt der bisherige Beigeordnete Theodor Melchers 13 Stimmen, der KaufmannTheodor Flemming 1 Stimme, der Kaufmann Franz Hofstadt 1 Stimme. Ein Zettel war unbeschrieben. Herr Theodor Melchers ist sonach zum Beigeordneten gewählt. Derselbe erklärte die Wahl anzunehmen.