7.) bewilligt dem Neusser-Bürger-Schützen-Verein zur Beschaffung von Ehrenpreisen für das Neusser-BürgerSchützenfest und das 13. Rheinische Bundesschießen einen Betrag von 600 Mark; die Ehrenpreise sollen unter Zuziehung des Herrn Bürgermeisters beschafft werden und soll derjenige für das Rheinische Bundesschießen für den Sieger auf der Scheibe Neuss bestimmt sein; bewilligt dem Neusser-Bürger-Schützen-Verein bei seiner Festfeier die Benutzung des kleinen Saales der I. Etage an der Straßenseite und des mit diesem in Verbindung sehenden Zimmers an der Hofseite des Rathhauses;