6.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Antrag des Herrn Wilhelm Rohslenbroich auf Feststellung der Baufluchtlinie für das an der Hammthorstraße neu zu errichtende Wohnhaus nach der eingereichten Zeichnung mit der Bedingung, daß Antragsteller 1.) für das hierzu beanspruchte städtische Terrain eine Vergütung von 20 (zwanzig) Mark pro qm. an die Stadtkasse ent-
[Nächste Seite]richtet, 2.) die Kosten der Verlegung des Freibrunnens trägt, 3.) für sich und seine Rechtsnachfolger verpflichtet ist, falls hierüber ein notarieller Act gethätigt werden muß, die Kosten daselbst zu zahlen.