Band 60: Eintrag vom  7. Mai 1888 (Nr. 326)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

7.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den § 10 des Sparkassenstatuts dahin abzuändern, daß es unter b für die Folge heißt: " drei Prozent den übrigen Einlegern; durch Beschluß der Stadt-Verordneten-Versammlung kann dieser Satz bis auf vier Prozent erhöht und bei Einlagen über 2000 Mark bis auf 2 1/2 Prozent ermäßigt werden.