Band 60: Eintrag vom  29. Oktober 1895 (Nr. 1796)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
15. Übernahme der Provinzialstraßen.

St. V. V. genehmigt den Abschluß eines Vertrages mit der Provinzialverwaltung wegen Übernahme der Provinzialstraßen nach den zuletzt gemachten Vorschlägen, jedoch mit folgenden Vorbehalten: 1. In den neu gepflasterten Straßen sind die

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sämtlichen gespaltenen Steine durch neue zu ersetzen. 2. für die Oberstraße ist ein Pflasterungsturnus von 15 Jahren anzunehmen. 3. die Provinzial-Verwaltung läßt den Anspruch auf Zahlung eines Beitrages zu den Kosten der letzten Pflasterung der Provinzialstraßen wegen Gestattung der Legung von Gas- und Wasserrohren fallen.