Band 60: Eintrag vom  1. April 1898 (Nr. 2341)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5.) Nachcredite.

An Nachcrediten wird bewilligt a) für das Viehhof-Gebäude ein aus dem Stammvermögen zu nehmender Betrag von 9042,35 Mark, b.) für die Viehhof-Anlage 1512,65 Mark c.) für die städtischen Gebäude 2000 Mark.