2.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die nothwendigsten Reparatur-Arbeiten des Zoll-Abfertigungslokals im hiesigen Zollhafen vornehmen zu lassen, ohne jedoch hierfür eine Rechtsverbindlichkeit anzuerkennen und beauftragt den Bürgermeister, durch weitere Verhandlungen mit der Steuerbehörde eine Klarstellung des Rechtsverhältnisses der Stadt zu letzterer herbeizuführen.