1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Rückzahlung der von der Stadtkasse vereinnahmten Strafgelder aus Untersuchungen wegen Nahrungsmittelfälschung unter dem Vorbehalt aller Rechte; beschließt die Nahrungsmittel-Untersuchungsstation in der bisherigen Weise bestehen zu lassen, ermächtigt den Vorsitzenden, die Herren KreisphyikusSanitätsrathDr. Schruff und Kreistierarzt Eckardt wenn möglich zu verpflichten, gegen ein für jede Untersuchung zu vereinbarendes [eingefügt: Honorar] die erforderlichen Untersuchungen vorzunehmen und bei der Königlichen Regierung zu beantragen, daß die hiesige Untersuchungsanstalt als eine öffentliche im Sinne des Gesetzes anerkannt wird;
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