Band 60: Eintrag vom  20. Juni 1893 (Nr. 1254)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Zu Art. VI Art. 34. Mit der Rücksicht auf den Beschluß der gestrigen Sitzung ad 2 soll, da zur Deckung der ad 36000 Mark veranschlagten Kosten der außerordentlichen Baggerung zunächst noch der Betrag von 15000 Mark, welcher den Rest der städtischen Anleihe bildete, zur Verfügung steht, ferner die etatsmäßig schon bewilligten 7000 Mark für Baggerungen zu verwenden sind, als pos. 34 d) eine Summe von 14000 Mark noch ferner in Ausgabe gestellt werden.