6.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Anlage eines Blitzableiters auf der Pumpstation des Wasserwerks und dem Hochreservoir, beschließt ferner die Legung eines zweiten Hauptrohres von der Pumpstation des Wasserwerks bis zur Zollstraße. Die hierdurch entstehenden Kosten sollen aus der Stadtkasse entnommen und dem Anlagecapital des Wasserwerks zugeschlagen werden;
Typ | Gebäude |
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Typ | Straße |
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