3.) Antrag der Handelskammer betr.
Uebernahme der Hälfte der Lichter- und
Umladekosten auf die Stadt.
Der Antrag der Handelskammer betr. Uebernahme der Hälfte der Lichter- und Umladekosten auf die Stadt ohne Rücksicht auf die
Höhe der Erftgebühren wird abgelehnt.