Band 60: Eintrag vom  4. Dezember 1894 (Nr. 1551)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3. beschließt den unterhalb der Erfteisenbahnbrücke längs der Lagerplätze von Werhahn belegenen 7 ar 88 qm großen Terrainstreifen an die Firma Wilhelm Werhahn unter folgenden Bedingungen zu verpachten: a. der Stadt bleibt eine jederzeitige dreimonatliche Kündigung vorbehalten; b. sofern die Stadt das Terrain ganz oder theilweise zu Zwecken der Zollabfertigung nothwendig hat, muß das Terrain ganz oder theilweise nach zweimonatlicher Kündigung abgetreten werden; c. an Pacht sind pro Jahr und Ar zehn Mark

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ab 1. December 1894 zu entrichten; d. für die Zeit vom 1. Septemberbis 30. November dieses Jahres sind an Pacht im Ganzen 3 Mk. 93 Pf. entsprechend einer Jahrespacht von 15 Mk. 70 Pf. zu zahlen;