8.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Anlage eines Weges von der Promenade zu der angrenzenden Besitzung des Herrn Theodor Flemming und die Errichtung einer Grabenbrücke mit Eingangsthür daselbst nach näherer Anordnung der Promenaden-Commission unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und gegen eine am 1. Juli jährlich zu entrichtende Recognitionsgebühr von 50 Pfennigen.