6.) beschließt, die der Firma Wilhelm Werhahn gegen jeder zeitigen Widerruf verpachteten Lagerplätze zwischen der Provinzialstraße und der Hafenbahn zum ersten Maerz 1800 zweiundneunzig zu kündigen und dieselben öffentlich zur Verpachtung auf 9 eventl. 25 Jahre auszustellen, ebenso die widerrufliche Verpachtung des Wegestreifens längs des Lagerplatzes von Werhahn unterhalb der Erfteisenbahnbrücke zum gleichen Termine zu kündigen;
Typ | Flur |
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Typ | Gebäude |
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