2.) St.V.V. nimmt Kenntniß von dem Beschlusse des Provinzialrathes der Rheinprovinz vom 8. November dieses Jahres, betreffend die Aufhebung der MontagsViehmärkte zum 1. Januar 1892 und Verlegung derselben auf den Dienstag, und beschließt, von der gegen N°.2 des Beschlusses zulässigen Beschwerde keinen Gebrauch zu machen.