Es wird beschlossen, dem Herrn Franz Josten anzubieten, den Rathhauskeller nach dem vorgelegten Plane und Kostenanschlage ad 6500 Mark ausbauen zu lassen, wenn er denselben auf 15 Jahre zu 750 Mark pro Jahr miethe. Die Kabelvorrichtung und die Lager hätte Herr Josten selbst herstellen zu lassen. Die erforderlichen Mittel sollen eventuell aus Substanzgeldern genommen werden.