13.) Verpachtung einer Grasnutzung.
Dem WegewärterOffer wird die eine, der Wittwe Randerath die andere Hälfte der Grasnutzung in den Gräben des Bergheimerweges von der Weingartzbrücke bis zur Gohrer-Grenze auf 9 Jahre zu je zwölf Mark 50 Pfg pro Jahr
[Nächste Seite]verpachtet. Für die Stadt ist einmonatliche Kündigung vorzubehalten.
| Typ | Straße |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Typ | Gebäude |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Typ | Stadt |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Erwähnt |
|
|---|