Band 60: Eintrag vom  4. November 1896 (Nr. 2061)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[Nächste Seite] 10. Verlängerung des Aufstellgeleises der Amerikanischen Petroleum-Anlagen auf Heerdter Gebiet.

St.-V.-V. beschließt: 1. Der Antragstellerin wird gestattet, das in ihrem Etablissement liegende Privatanschlußgeleise (das dritte Geleise vom Erftkanal aus) um 80 m auf Heerdter Gebiet zu verlängern, und zwar unter folgenden Bedingungen:

a. Das Geleise darf nur als Aufstellgeleise verwendet werden. b. Die Stadt ist berechtigt, die Erlaubniß zur Geleise-Verlängerung mit einer Frist von 6 Monaten zurückzuziehen. Macht die Stadt von diesem Rechte Gebrauch, so ist das Geleise wieder vollständig zu beseitigen. Von dem Kündigungsrechte soll insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn sich das jetzige Steuerverhältniß in Folge der Geleise-Verlängerung in das Heerdter Gebiet noch weiter zu Ungunsten der Stadt Neuss verändert.

c. Als Antheil an dem Anlage-Capitale der Hafenbahn hat Antragstellerin für die 3 ersten Jahre eine Gebühr von 1500 Mark jährlich an die Stadt zu zahlen. Diese Gebühr wird in Perioden von 3 zu 3 Jahren, außerdem aber dann von neuem festgesetzt, wenn der Stadt durch anderweite Herstellung des Hafenbahn-Anschlusses an die Staatsbahn neue Aufwendungen entstehen.

d. Im Uebrigen sind dem mit der Antragstellerin abzuschließenden Vertrage die durch Beschluß vom 18. August 1896 für die Firma O. & L. Sels festgesetzten Bedingungen sinngemäß zu Grunde zu legen.