Band 60: Eintrag vom  10. Juli 1894 (Nr. 1481)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

7.) a) der Firma Wilhelm Werhahn, welche bei Errichtung eines hölzernen Schuppens auf dem Grundstücke Flur A N° 1602/357 und 1584/357 auf der Laach (Bau-Erlaubniß vom 21. November 1893 N° 5170 I) einen Theil des Daches an der südlichen Wand des Schuppens zu weit auf städtisches Eigenthum hat vorspringen lassen, wird die Erlaubniß, den Dachüberstand beibehalten zu dürfen, auf unbestimmte Zeit gegen jederzeitigen Widerruf nach vorheriger dreimonatlicher Kündigung und gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von drei Mark ertheilt;