5.) beschließt an Stelle der bisherigen Nachtwächter die Anstellung von fünf Schutzleuten mit einem Gehalte von je neunhundert Mark einschließlich Wohnungsgeldzuschuß, sowie einer Kleidergeld-Entschädigung von sechzig Mark pro Jahr gegen jederzeitige sechsmonatliche Kündigung. Das Gehalt derselben soll nach 3 Jahren um fünfzig Mark erhöht werden; der Zeitpunkt der Besetzung der neuen Stellen wird dem Bürgermeister anheimgestellt;