5.) genehmigt auf den Antrag des Balthasar Josten die Ueberbauung der Wallmauer und die Anlage von Fenstern auf Widerruf und gegen Zahlung einer Anerkennungsgebühr von 3 /:drei:/ Mark pro Jahr, jedoch unter der Bedingung, daß Gesuchsteller auf das Fortbestehen des vorhandenen Wasserabflusses durch die Wallmauer für immer verzichtet.