Band 60: Eintrag vom  18. Dezember 1894 (Nr. 1562)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5. Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Verlängerung des Hauptrohres der Wasserleitung bis an die Häuser auf der Wiese unterhalb Feldhaus unter der Bedingung, daß die sämmtlichen Hausbesitzer eine 10 jährige Garantie für die Zahlung des Wassergeldes, wobei mindestens der Minimalsatz berechnet wird, über-

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nehmen;