3.) vertagt die Beschlußfassung über den Vertrag mit der Firma Havestadt und Contag, betreffend Gutachten beziehungsweise Project über Ausbau und Regulirung des Erfthafens, bis zur Einsichtnahme der Pläne zu dem von der Strombauverwaltung ausgearbeiteten Projecte zur Anlage eines Sicherheitshafens;