Band 60: Eintrag vom  25. September 1897 (Nr. 2224)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Zur Besprechung des Entwurfs über den Umbau der Bahnanlagen in Neuss waren die Nebengenannten erschienen. Nach längeren Verhandlungen übernehmen es die Herren Ministerial-Commissare ihren Herrn Chefs folgenden Vorschlag zur Annahme zu empfehlen. 1.) Die Stadt Neuss stellt die zur Herstellung der Bahnanlagen erforderlichen städtischen Terrains mit einem Taxwerthe von 140000 Mark "in Worten Einhundertvierzigtausend Mark" unentgeltlich zur Verfügung. Diese Grundflächen sind in der Anlage näher bezeichnet. 2.) Die Staatseisenbahnverwaltung wird eine Fußwegverbindung über die Aachener und Viersener Linie in der Nähe des Nordkanals herstellen. 3.) Die Stadt zahlt einen Baarzuschuß von 30000, in Worten Dreißigtausend Mark.

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4.) Die in der Anlage bezeichneten eisenbahnfiskalischen Grundflächen, soweit sie nach näherer noch vorbehaltener Prüfung für Eisenbahnzwecke nach Fertigstellung des Umbaus dauernd entbehrlich werden, sollen an die Stadt auf deren Wunsch zu dem durch den Bauinspector a.D.Schellenin Cöln als Sachverständigen abzuschätzenden Werthe abgetreten werden.