6.) beschließt, dem Neußer Reiter-Verein bei Gelegenheit der am 23., 30. und 31. Juli dieses Jahres zu veranstaltenden Wettrennens die Absperrung des Dammes zwischen dem Hessenthor und Feldhaus, sowie des Hammfeldweges zu gestatten; bewilligt für Stiftung eines Ehrenpreises zu den Rennen des Reitervereins die Summe von dreihundert Mark;
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