Band 60: Eintrag vom  12. Dezember 1892 (Nr. 1163)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

a.) Bezüglich der Furtherstraße haben vor Beginn der Arbeiten und auch vor Fassung des Beschlusses vom 23. Mai cr. Vereinbarungen über die Betheiligung an den Canalkosten zwischen der Stadtverwaltung und den Hausbesitzern stattgefunden nach dem Princip, daß 1/3 der Kosten von der Stadt, 1/3 von den Hausbesitzern und 1/3 von der Provinz aufzubringen seien, was für die Hausbesitzer einen Antheil ergab von 40 (vierzig) Mark pro 7 m (sieben Meter) Hausfronte. Bezüglich dieser Anschlüsse hat es bei den Vereinbarungen zu bewenden.