Band 60: Eintrag vom  10. April 1888 (Nr. 314)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

7.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 800000 Mark, zu deren Aufnahme die Stadt Neuß durch das Privilegium vom 29. Juni 1881 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, Stück 30) ermächtigt worden ist, von vier auf drei und einhalb Prozent herabgesetzt werde, vorbehaltlich aller sonstigen Bestimmungen des gedachten Privilegiums und mit der Maßgabe, daß die noch nicht getilgten Anleihescheine den Inhabern derselben unter Innehaltung einer sechsmonatlichen Frist für den Fall gekündigt werden, daß die Anleihescheine

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dem Bürgermeister-Amte der Stadt Neuss nicht bis zu einem von demselben festzusetzenden Termine zur Abstempelung auf drei und einhalb Prozent eingereicht werden, beauftragt den Vorsitzenden die erforderliche Genehmigung hierzu nachzusuchen.