4.) beschließt das Wiesenterrain Lit. D N°55 bis 64 , sowie das zwischen dem Erftcanale und dem Damme oberhalb der Erfteisenbahnbrücke liegende Terrain zur Ausziegelung öffentlich zu verpachten und beauftragt die landwirthschaftliche und die Bau-Commission mit der Entwerfung der desfallsigen Bedingungen;