St.V.V. bewilligt der Wittwe des Polizei-Commissars Steeb vom 1. April dieses Jahres ab auf die Dauer von vier Jahren eine Unterstützung von jährlich 300 (dreihundert) Mark. Jedoch behält sie sich vor, auch innerhalb dieser Frist bei wesentlich veränderten Verhältnissen die Unterstützung anderweitig festzustellen.