4. nimmt Kenntniß von der Verfügung der Königlichen Regierung Abtheilung für Kirchenverwaltung und Schulwesen vom 22. November 1894 II A I 8432, lehnt die Bereitstellung von Mitteln zur Beschaffung eines anderen Klassenzimmers an Stelle des Klassenzimmers III der weißen Schule im Haushaltsetat pro 1895/96 ab und beschließt die Beibehaltung des Klassenzimmers III, weil im practischen Gebrauch keine Mängel des Schulraumes hervorgetreten sind, auch das im oberen Stockwerk belegene, von der Cravattennähschule benutzte Zimmer wegen der schlechteren Zugänglichkeit und der Schwierigkeit der Umänderung des Treppenaufganges weniger geeignet erscheint.