Stadt-Verordneten-Versammlng genehmigt das zwischen der Verwaltung und dem ViehhändlerDavid Meyer getroffene Abkommen, wonach dem letzteren für die Abschlachtung des seuchekranken und des seucheverdächtigen zur Zeit in dem Seuchenstalle auf der Wiese untergebrachten Zuchtviehes ein Drittel beziehungsweise die Hälfte des erwachsenden Schadens, höchstens im Betrage von 850 Mark, gezahlt wird.