Band 60: Eintrag vom  11. Januar 1892 (Nr. 962)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3.) beschließt von dem Erlasse einer statutarischen Bestimmung in Gemäßheit des §. 105 b der Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1891 einstweilen Abstand zu nehmen;