1.) 1.) Der Etat der Handwerker-FortbildungsschulCasse für 1890/91 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von Zweitausend Mark festgestellt. 2.) Der Etat der Stadtkasse für 1890/91 wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf 622000 Mark. Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen: a.) von der Gewerbesteuer 25 % b.) von der Grund- und Gebäudesteuer 50 % c.) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Klassen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Klassensteuer 100 % " " 3 " " 150 % " " 4 bis 6 " " 200 % " " 7 " 9 " " 250 % " " 10 " 12 " " 280 % von der Einkommensteuer 280 % zu erheben. Die zur ersten Klassensteuerstufe Eingeschätzten bleiben steuerfrei.