8) St.V.V. bewilligt dem AichmeisterNix auf jederzeitigen Widerruf und zwar vom 1 n. September 1885 ab für die durch die neue Aichordnung vom 27 n. December 1884 entstehenden Mehrarbeiten und zur Deckung der Auslagen für das JustirMaterial die in der Aichtaxe vom 28 n. December 1884 unter Spalte B für diese Arbeiten und Lieferungen zu erhebenden sogen. Berichtigungsgebühren.