3.) Entnahme eines Betrages aus dem Reservefonds der Sparkasse.
St.V.V. beschließt unter Aufhebung des Beschlusses vom 10.
Januar 1887 die Hälfte des Ueberschusses der Sparkasse pro
1885/86 ad 41711 Mark 57 Pfg. mit 20855 Mark 78 Pfg.
zu Gemeindezwecken zu verwenden.