Gegen die gemäß dem Beschlusse vom 16. Juli cr. festgesetzte veränderte Fluchtlinie an dem nordwestlichen Ende des Münsterplatzes (vom Hause Münsterplatz N° 8bis zum Büchel) sind von Georg Meurer und Wilhelm Schmitz wegen Besorgniß der Entwerthung ihrer Hausgrundstücke Einwendungen erhoben worden. Stadtverordneten-Versammlung beschließt, an der projectirten Fluchtlinienveränderung festzuhalten, auch davon abzusehen,
[Nächste Seite]die Entschädigungsfrage schon jetzt zu regeln. Zur Erbreiterung des Durchganges vom Büchel zum Münsterplatz soll sodann für die Südseite der sogenannten Richensgasse von der Bau-Commission eine neue Fluchtlinie vorgeschlagen werden.
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt in |
|
---|
Typ | Straße |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Straße |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Straße |
---|---|
Erwähnt in |
|
Erwähnt in |
|
---|